Fragen und Antworten zum Mietwagen Preisvergleich

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  1. Gibt es auch behindertengerechte Mietwagen bei Autovermietungen?

    Ja. Immer öfter halten Autovermieter speziell ausgestattete Fahrzeuge für Menschen  mit Mobilitätseinschränkungen bereit. Vor allem die großen Anbieter wie AVIS und Europcar können mit entsprechenden Angeboten punkten, und immer mehr kleinere regionale und überregional tätige Vermieter erweitern ihren Fuhrpark. Besonders gehbehinderte Menschen haben zunehmend weniger Probleme, einen Wagen zu mieten.

  2. Kann ich meinen Mietwagen auch an einer anderen Station abgeben?

    Wie heißt es so schön? Alles ist möglich – gegen einen kleinen Aufpreis. Das gilt auch bei Mietwagen. Manchmal wäre es zu aufwendig, ein gemietetes Fahrzeug wieder an der Anmiet-Station abzugeben. Etwa wenn man mit dem Wagen zum oder vom Flughafen gefahren ist oder eine Sightseeing-Tour von der US-Westküste zur Ostküste unternommen hat. Natürlich kann der Pkw dann am Zielort abgegeben werden, für die Rückführungskosten wird dann jedoch häufig eine One-Way-Gebühr, die Einwegmiete, erhoben. Diese Einwegmiete kann ebenfalls anfallen, wenn der Mietwagen zwar in der selben Stadt, aber an einer anderen Station abgegeben wird.

    Über die Höhe der Einwegmiete sollte man sich unbedingt vorher informieren, denn sie kann durchaus deutlich ausfallen. Manchmal hängt sie übrigens von der Wagenklasse ab oder der Rückführungsstrecke. Während sie bei Kleinwagen und regelmäßig genutzten Routen ausfallen kann, sieht dies bei Luxus-Karrossen und selten gefahrenen Wegen möglicherweise anders aus.

  3. Kosten bei einer Mietwagenbuchung Kindersitze oder Winterreifen eine Extragebühr?

    Klare Antwort: Ja. Werden beim Mietwagen Extra-Ausstattungen wie Kindersitze, Navi, WiFi, Winterausrüstung sowie Gepäckträger oder ein elektronischer Mautpass benötigt, lässt sich dies natürlich realisieren. Einfach bei der Buchung auswählen oder das Gewünschte beim Vermieter anfragen. Allerdings kostet dieser „Luxus“ ein wenig mehr als die Grundausstattung, das sollte man insofern einkalkulieren.

    Kleiner Tipp: Wer einen Kindersitz benötigt, kann diesen vielleicht ja auch einfach von Zuhause aus mitnehmen. Außerdem verfügen inzwischen viele Smartphones über Apps für Navigation (dann nur Vorsicht vor Roaminggebühren!).

  4. Welche Mietwagen-Versicherung brauche ich?

    Natürlich möchten Mietwagenanbieter sich möglichst gegen jede Eventualität absichern, aber nicht jede empfohlene Versicherung ist wirklich sinnvoll oder erforderlich. Ganz besonders bei Paketen ist Vorsicht geboten. Auf einige Versicherungen sollte allerdings auf keinen Fall verzichtet werden, und zwar handelt es sich um solche, die bei Schäden rund um das Fahrzeug einspringen. Denn nichts ist ärgerlicher, als wenn der Mieter für etwas zur Kasse gebeten wird, für das er nichts kann. 

    Das Rundum-Sorglos-Paket an Versicherungen ist daher:

        • Mietwagen-Vollkaskoversicherung. Hiermit sind alle Schäden abgedeckt, die der Fahrer durch selbstverschuldetes Verhalten verursacht (ausgenommen sind Schäden durch grobe Fahrlässigkeit, Getriebeschäden sowie Verlust des Fahrzeugschlüssels). Diese Versicherung wird mit Selbstbehalt und ohne Selbstbehalt angeboten; je höher der eingeräumte Selbstbehalt ist, desto unangenehmer kann es finanziell am Ende für den Fahrer des Mietwagens werden. Deshalb sollte immer die Variante ohne Selbstbehalt gewählt werden, auch wenn hier die Versicherungssumme etwas höher ausfällt. So hat man garantiert keine Probleme mit Unfallkosten.

        • Haftpflichtversicherung

    Ohne Mietwagen-Haftpflichtversicherung sollte man besser nicht einmal vom Hof der Mitwagenstation fahren. Denn diese Versicherung greift dann, wenn mit dem Fahrzeug Schäden an Personen oder Gegenständen verursacht werden, die sich nicht im Wagen befinden. Insofern ein echtes Must-Have!  Die Deckungssumme sollte mindestens 1 Million Euro betragen; in einigen Ländern wird sie deutlich zu niedrig angesetzt.

        • Diebstahlversicherung

    Wird der Mietwagen gestohlen, hört der Spaß auf. Abgesehen von den Scherereien kann dies finanziell sehr unangenehm werden. Deshalb ist eine Diebstahlversicherung unbedingt zu empfehlen!  Auch Diebstahlversicherungen gibt es mit und ohne Selbstbehalt, wobei hier ebenfalls die Option ohne Selbstbehalt die bessere ist. Denn hier wird der Selbstbehalt deutlich höher angesetzt als bei der Kaskoversicherung. Also unbedingt in den Mietwagenbedingungen checken, was angesetzt wird.

        • Glas- und Reifen-Versicherung

    Um das geliehene Auto wirklich rundum abzusichern und sich von finanziellen Verlusten frei zu halten, sollte eine Glas- und Reifen-Versicherung nicht fehlen. Idealerweise umfasst sie zudem noch Dach und Unterboden. Falls dies nicht enthalten sein sollte, besteht in der Regel die Möglichkeit, Dach und Unterboden in die Versicherung einzubeziehen oder zusätzlich zu versichern.

  5. Wer bezahlt Sturmschäden an meinem Mietwagen?

    Gerade im Herbst und Winter kommt es oftmals zu heftigen Stürmen bis hin zu Orkanen. Wer dann sicher zu Hause sitzt, ist gut dran; aber ist man mit dem Auto unterwegs, wird die Angelegenheit deutlich ungemütlicher. Gut beraten ist dann derjenige, der für den Mietwagen vorsorglich eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbehalt abgeschlossen hat. Selbst wenn es hageln sollte und das Fahrzeug beschädigt wird oder man zu spät einen heruntergefallenen Ast sieht, übernimmt die Versicherung den Schaden – und zwar komplett.

    Wurde dagegen ein Selbstbehalt vereinbart, behalten die meisten Mietwagenanbieter bei Sturmschäden diesen Betrag ein. Lediglich die großen Firmen zeigen sich hier zumeist kulant.

  6. Wie funktioniert der Shuttleservice zur Mietwagenstation?

    Der Flieger ist gelandet, jetzt schnell zum Mietwagen! Schließlich will man schnell weiter. In vielen Flughäfen befindet sich die Mietwagenstation direkt auf dem Gelände und lässt sich schnell und einfach finden. Doch leider gibt es nicht in allen Flughäfen genügend Platz für große Parkplätze; deshalb befinden sich die Mietwagenstationen in einigen Fällen etwas außerhalb.

    Doch um den Mietern Sucherei und längere Fußmärsche mit Gepäck zu ersparen, wird in solchen Fällen meist ein spezieller Shuttleservice angeboten. Dies wird dann meist auch auf dem Voucher vermerkt.

    Die Haltestelle für die Shuttlebusse befinden sich am Terminal (einfach der gut sichtbaren Ausschilderung folgen). Sie werden entweder in regelmäßigen Abständen angefahren oder der Shuttle muss geordert werden, dann geht es auf direktem Wege zur Mietwagenstation.

    Diese Transporte sind in den allermeisten Fällen kostenlos, für Gepäck ist in den geräumigen Bussen genügend Platz vorhanden.

  7. Wie hoch ist die Deckungssumme bei einem Mietwagen?

    Passiert ein Unfall mit einem Mietwagen, ist das nicht nur ein riesiger Schock für den Fahrer, sondern kann auch sehr teuer werden. Schnell kommen manchmal sogar mehrere Millionen Euro zusammen.  In Deutschland und den meisten EU-Ländern ist daher eine Deckungssumme von mindestens 1,12 Millionen Euro für Sachschäden vorgeschrieben sowie 7,5 Millionen Euro für Personenschäden. 

    Außerhalb Europas kann das Ganze durchaus anders aussehen; in einigen Ländern, etwa in den USA, ist noch nicht einmal eine Deckungssumme von 1 Million erforderlich – mit bösen Konsequenzen im Zweifelsfall. Deshalb empfehlen wir in jedem Fall eine Deckungssumme von mindestens 1 Million Euro.

  8. Habe ich bei der Buchung Anspruch auf ein bestimmtes Modell eines Mietwagens?

    Nein. Ein solcher Anspruch besteht nicht. Letztlich bucht man eine bestimmte Fahrzeugklasse sowie einen Typ. Vor Ort kann man dann einen vergleichbaren Mietwagen bekommen.

    Die Mietwagenklassen werden eingeteilt nach einem internationalen Standard, dem sogenannten ACRISS-Code (auch SIPP-Code oder CRS-Code). Das System ist also konsequent geregelt, somit bekommt man in jedem Fall ein gleichwertiges Fahrzeug zur Verfügung gestellt. Die entscheidenden Faktoren sind dabei: Kategorie – Bauart – Getriebe – Kraftstoff/Klimaanlage.

  9. Kann ich den Zeitraum meiner Mietwagenbuchung noch vor Ort ändern?

    Im Prinzip sind die Mietdaten verbindlich ab 24 Stunden vor Abholung des Mietwagens. Doch in Absprache mit dem Anbieter lässt sich auch danach noch einiges arrangieren. Wichtig ist dann lediglich, dies direkt mit dem Vermieter zu besprechen. 

    Ist der Wagen im Anschluss noch frei, so gibt es meist gar keine Probleme, ihn noch ein wenig länger zu reservieren. Problematischer ist es dagegen, wenn er früher zurückgegeben werden soll; häufig wird dann dennoch die komplette Mietdauer in Rechnung gestellt.

    Gefällt der Mietwagen nicht, so sollte dies mit dem Anbieter besprochen werden. Manchmal lässt sich dann gemeinsam eine Alternative finden.

  10. Kann ich einen Mietwagen auch ohne Kreditkarte buchen?

    Ja, teilweise. Bei manchen Anbietern und in einigen Ländern kann ein Mietwagen tatsächlich auch ohne Kreditkarte gebucht werden. Wer so etwas sucht, sollte nach „Keine Kaution/Kreditkarte“-Angeboten“ Ausschau halten. Allerdings müssen hier oft zusätzliche Bedingungen erfüllt werden, also unbedingt auf das Kleingedruckte achten!

    Während die Reservierung eines Fahrzeugs ohne Karte gelegentlich möglich ist, ist vor Ort meist wieder die Kreditkarte gefragt. Beim Leihen eines Mietwagens sind Bezahlung des Fahrzeugs und Hinterlegung der Kaution nämlich zwei verschiedene Paar Schuhe. Erstere kann durchaus auch mal per EC-Karte, per Bankeinzug oder auf Rechnung erfolgen, aber bei der Kaution geht im Regelfalls nichts ohne Kreditkarte.

  11. Kann ich meine Mietwagen-Buchungen nachträglich anpassen / ändern?

    Das geht problemlos, wenn ein Account angelegt wurde. Dann können die Daten im Nachgang jederzeit einfach und unkompliziert selbst geändert werden. Hierüber kann gegebenenfalls ebenfalls eine Stornierung vorgenommen werden.

  12. Kann ich meinen Mietwagen auch bei meinem Hotel abstellen lassen?

    Wer hat im Urlaub schon Lust auf Rennerei? Niemand, deshalb bieten einige Mietwagenanbieter gerade in besonders beliebten Urlaubsländern wie beispielsweise Spanien, Griechenland oder Portugal einen besonders angenehmen Service an. Auf Wunsch wird das Fahrzeug bis zum Hotel gebracht und dort an den Fahrer übergeben. 

    Bei dieser kleinen Annehmlichkeit handelt es sich um eine kostenpflichtige Zusatzleistung, die berechnet wird. Dabei kann es starke Unterschiede geben – von wenigen Euros bis zu höheren Beträgen. Wer keine böse Überraschung erleben will, sollte dies daher unbedingt direkt bei der Buchung abklären.

  13. Warum kann ich einen Mietwagen nur mit Kreditkarte buchen?

    Das Zauberwort ist hier „Absicherung“. Einen Mietwagen zu verleihen, stellt für die Vermieter ein gewisses Risiko dar. Im Gegenzug für das Fahrzeug wird deshalb eine Kaution fällig, die beim Vermieter hinterlegt wird. Kommt es z.B. zu Schäden durch Unachtsamkeit oder einen Unfall kann der Autoverleiher die Kaution einbehalten und so den alten Zustand wieder herstellen. 

     

    Die Nutzung der Kreditkarte hat sich eingebürgert, weil dies die vorteilhafteste Variante sowohl für den Verleiher als auch den Mieter eines Fahrzeugs ist. Eine echte Win-Win-Situation sogar. Der Verleiher kann sich so sicher sein, im Bedarfsfall zu seinem Recht zu kommen, ohne langes Hin und Her. Aber auch der Mieter profitiert. Denn anstatt auf einen Schlag eine große Summe Bargeld hinterlegen zu müssen und später vielleicht Probleme mit der Rückgabe zu haben, dient einfach nur die Kreditkarte als Sicherheit. Das Geld bleibt in der eigenen Geldbörse, solange nichts passiert. Und Belastungen der Kreditkarte können unkompliziert wieder zurückgeholt werden.

     

    Die beliebtesten Karten sind nach wie vor VISA, Diners Club und American Express, Debitkarten beispielsweise werden dagegen nicht akzeptiert.

  14. Was muss ich bei der Abholung eines Mietwagens beachten?

    Um den Mietwagen abholen zu können, benötigen Sie einige wichtige Dokumente. Ohne die geht vor Ort nichts! Es handelt sich um:

        • den Voucher

        • Ihren Führerschein

        • ein Ausweisdokument

        • eine Kreditkarte

    Wer so ausgerüstet zum Mietwagenanbieter kommt, hat garantiert alles Nötige dabei. Im nächsten Schritt wird der Mietwagenvertrag ausgefertigt, bitte diesen wirklich gründlich durchlesen! Hier steht alles Wichtige darin, etwa ob der Wagen vollgetankt zurückgegeben werden muss und welche Versicherungen abgeschlossen werden. Zu guter Letzt schaut man sich den Pkw gemeinsam mit dem Vermieter an. Vorhandene Schäden sollten unbedingt im Übergabeprotokoll vermerkt werden. Außerdem erhält man bei der Übergabe noch wichtige Hinweise zur Bedienung des Wagens.

  15. Was muss ich beim Buchen eines Mietwagens beachten?

    Achten Sie unbedingt darauf, die die angepeilte Abholzeit des Mietwagens realistisch ist und auch die Abholstation stimmt. Andernfalls kann das vor Ort für jede Menge Aufregung sorgen, die vermeidbar gewesen wäre. Wer es entspannter haben möchte, kann bei der Buchung auch direkt die Option „Zustellung zum Hotel“ wählen. Hierfür wird allerdings ein Aufpreis fällig.

    Soll ein weiterer Fahrer den Wagen steuern, sollte dies ebenfalls direkt bei der Buchung angegeben werden. Es ist ebenfalls ratsam, die Versicherungsbedingungen sowie die Deckungssummen genau durchzulesen. Achten Sie unbedingt auf einen eindeutig ausgewiesenen Gesamtpreis!

    Wird vor Ort gebucht, dann bitte unbedingt einen schriftlichen Mietwagenvertrag verlangen – und zwar mindestens in englischer Sprache! Nur so können die konkreten Bedingungen nachgelesen werden.

  16. Wie kann ich meinen Mietwagen kostenlos stornieren?

    Manchmal ändern sich die Pläne oder man stellt fest, dass zu voreilig gebucht wurde – das ist zum Glück bei Mietwagen häufig kein Problem. Denn meist wird der Wagen lediglich „reserviert“, der eigentliche Mietvertrag kommt jedoch erst vor Ort beim Verleiher zustande. 

    Dann ist es wie wenn man sich auf Verdacht einen Platz im Kino vormerken lässt: Wenn ich ihn nicht brauche, komme ich einfach nicht. Fertig. Dann entstehen mir auch keine Kosten. Ähnlich ist es bei Mietwagen.

    Allerdings ist es nur fair dem Vermieter gegenüber, wenn er eine kurze Info bekommt, dass das Fahrzeug nicht mehr benötigt wird. Teilweise kann eine entsprechende Stornierung über die Internetseite des Autovermieters geschickt werden oder einen Link in der Bestätigungs-E-Mail. In den Unterlagen ist meist eine Telefonnummer zu finden, über die der Mietwagenanbieter auch kurzfristig informiert werden kann.

    So hat er die Chance, den Wagen kurzfristig anderweitig zu vermieten.

  17. Benötige ich bei der Abholung meines Mietwagens bestimmte Dokumente?

    Ja, wenn Sie den Wagen abholen möchten, sollten Sie unbedingt diese Dokument dabei haben:

        • den Voucher

        • Ihren Führerschein

        • ein Ausweisdokument

        • eine Kreditkarte

    Hier gilt: Wer gut vorbereitet ist, vermeidet Probleme und ist auch schneller mobil.

  18. Darf ich mit meinem Mietwagen auch Ländergrenzen überschreiten?

    Gerade wenn man eine längere Fahrt ins Ausland unternehmen will und die Strecke nicht mit dem eigenen Auto fahren möchte, kann sich diese Frage stellen. Tatsächlich ist ein Grenzübertritt mit dem Mietwagen in vielen Fällen problemlos möglich, doch es sind dabei ein paar Dinge zu beachten.

    Wird ein Grenzübertritt mit dem Mietwagen geplant, sollte der jeweilige Anbieter zuvor unbedingt darüber informiert werden – selbst wenn eine Fahrt ins Ausland laut AGB kein Problem darstellt. Und bitte das ganz klar kommunizieren, damit es nicht zu Missverständnissen kommt.

    Sollen Länder innerhalb der EU bereist werden, gibt es meist keinerlei Probleme. Etwas anders sieht dies jedoch aus, wenn ein Grenzübertritt von einem EU-Land in ein Nicht-EU-Land beabsichtigt wird. Dies kann untersagt sein. 

    Befindet man sich auf einem anderen Kontinent, kann es je nach Land unterschiedliche Regelungen geben. So ist beispielsweise in Südamerika ein Grenzübertritt fast immer verboten, in Nordamerika dagegen nicht. Deshalb gilt hier: Unbedingt vorab informieren und nachfragen, dann ist man auf der sicheren Seite.

  19. Haben alle Mietwagen eine Kilometerbegrenzung?

    Die gute Nachricht: Nein! In den allermeisten Fällen gibt es inzwischen keine Kilometerbegrenzungen mehr bei Mietwagen. Solange in einem üblichen Rahmen unterwegs ist, wird auf gefahrene Kilometer nicht weiter geachtet.

    Aber wie immer gibt es Ausnahmen von der Regel: So kann beispielsweise in Ländern wie Kanada oder Australien noch eine entsprechende Klausel im Vertrag vorhanden sein. Gründliches Nachlesen lohnt also in jedem Fall.

  20. Kann ich einen Mietwagen ab 18 Jahren buchen?

    Jein.  Die meisten Mietwagenanbieter legen Wert darauf, dass die Fahrer mindestens 21 Jahre alt sind, besser sogar noch 25. Doch es gibt auch Ausnahmen von dieser Regel. Wer ein wenig sucht, findet durchaus Angebote für sogenannte „Jungfahrer“. Gelegentlich werden sogar Fahrer ab 18 Jahren bereits akzeptiert.

    Doch weil das Besondere schon immer etwas teurer war, müssen sich Jungfahrer auf höhere Kosten für den Mietwagen einstellen. Die Vermieter gehen davon aus, dass hier potenziell ein höheres Risiko besteht; deshalb zahlen Jungfahrer häufig einen Extra-Aufpreis.

    Des Weiteren ist meist nicht jede Mietwagenklasse buchbar. Vor allem Wagen der gehobeneren Kategorien scheiden dann aus.

  21. Kann ich einen Mietwagen während meiner Probezeit buchen?

    Endlich den Führerschein in der Tasche! Ein super Gefühl. Doch wer kurze Zeit nach der Führerscheinprüfung einen Mietwagen buchen möchte, stößt meist auf Probleme. Die allermeisten Anbieter legen Wert darauf, dass man den Führerschein bereits mindestens ein Jahr besitzt. Darunter geht eigentlich nichts. Nur ein sehr geringer Prozentsatz der Anbieter ist hier ein wenig kulanter.

  22. Kann ich meinen Mietwagen auch an Feiertagen abholen oder zurückgeben?

    Ja, auch diese Option wird von zahlreichen Vermietern angeboten. Wobei die Abgabe des Mietwagens meist unkompliziert – und auch günstiger – ist.

    Wer schon vorab weiß, dass es mit der Abholung oder Rückgabe während der Öffnungszeiten nicht klappen wird, sollte direkt bei der Buchung den Mietwagenanbieter kontaktieren. Meist kann dann eine bequeme Lösung gefunden werden. So besteht die Option, dass bei der Abholung ein Mitarbeiter vor Ort ist und die Formalitäten abwickelt. Hierfür wird dann meist in der Regel ein Aufschlag auf den Mietpreis erhoben.

    Einfacher – und damit auch kostengünstiger – ist dagegen die Rückgabe. Zumeist kann der Wagen einfach auf dem Gelände des Vermieters abgestellt sowie Schlüssel und Papiere in den Nachttresor eingeworfen werden.  Dies kann jedoch ein, zwei kleine Häkchen haben: So wird etwa kein gemeinsames Übergabeprotokoll erstellt, in dem z.B. die Mängelfreiheit des Pkw bestätigt wird. Außerdem sind leider noch nicht alle Nachttresore mit einem speziellen Sensor ausgestattet, sodass der Übergabezeitpunkt nicht genau registriert wird. Das wiederum kann dazu führen, dass eventuell am Ende ein weiterer Miettag berechnet wird.

    Sicherheitshalber sollte das Mietfahrzeug daher rechtzeitig vor Ablauf des Mietzeitraums zurückgegeben werden. Außerdem können Fotos vom Wagen sowie vom Kilometerstand und der Tankanzeige eine sinnvolle Absicherung darstellen.

  23. Kann ich meinen Mietwagen auch außerhalb der Öffnungszeiten abholen oder zurückgeben?

    Ja, das ist bei vielen Anbietern ohne weiteres möglich, sollte aber möglichst direkt bei der Buchung angegeben oder schnellstmöglich mit dem Anbieter besprochen werden.

    Bei der Abholung wird dann meist dafür gesorgt, dass ein Mitarbeiter vor Ort ist, der die Formalitäten wie Mietwagenvertrage und Wagenübergabe regelt. Die Rückgabe ist meist unkomplizierter, denn häufig kann der Wagen dann einfach auf dem Gelände abgestellt werden und Schlüssel sowie Papiere im Nachttresor deponiert werden. Ist dieser mit einem Sensor ausgestattet, wird sogar die genaue Abgabezeit vermerkt.

    Um Probleme zu vermeiden, sollte bei einer solchen Rückgabe unbedingt der Wagen von allen Seiten fotografiert werden sowie der Kilometerstand und die Tankanzeige. Denn in so einem Fall fehlt leider das wichtige Übergabeprotokoll.

  24. Muss ich eine Bewertung bei meinem Mietwagen-Verleih abgeben?

    Nein. Wenn Sie das nicht tun möchten, ist das nicht zwingend erforderlich. Dies ist eine freiwillige Angelegenheit. Allerdings helfen Sie damit vielen anderen Kunden, sich besser im Dschungel der zahlreichen Angebote zurecht zu finden. Und vielleicht sind sie bei der nächsten Buchung ebenfalls sehr froh über die Bewertungen anderer Nutzer.

    Meist erhalten Sie wenige Tage nach der Rückgabe des Mietwagens eine E-Mail mit der Bitte, die komplette Abwicklung der Buchung von A bis Z zu bewerten. Meist folgt dann eine Weiterleitung zu bekannten Bewertungsportalen, wo die Meinung abgegeben werden kann. 

    Dabei wird unterschieden zwischen der Leistung des Vermittlungsportals, des Mietwagenanbieters vor Ort sowie des Veranstalters. Sie können und sollten eine ehrliche Bewertung hinterlassen, denn nur durch so ein Feedback können wir besser werden und unser Angebot weiter optimieren.

  25. Was bedeutet bei einem Mietwagen Einwegmiete?

    Die Einwegmiete, oder auch One-Way-Gebühr, erhebt erheben einige Anbieter immer dann, wenn Sie den Wagen in einer Stadt anmieten und in einer anderen wieder zurückgeben möchten. Teilweise kann eine geringe Einwegmiete auch bereits anfallen, wenn das Fahrzeug zwar in der selben Stadt, aber an einer anderen Station abgegeben werden soll. Einige kulante Anbieter verzichten jedoch auf die Einwegmiete, insofern ist Vergleichen sinnvoll.

  26. Was bedeutet bei einem Mietwagen „Tankregelung“?

    Bei der Tankregelung geht es darum, ob der Tank bei der Abholung und der Rückgabe des Mietwagens voll bzw. leer ist. Dabei gibt es je nach Land und Autovermieter unterschiedliche Gepflogenheiten.

    Die verbreitetste Variante ist voll/ voll; hierbei bekommt man ein vollgetanktes Auto ausgehändigt und soll es auch vollgetankt abgeben. Eine sehr faire Vorgehensweise, denn so tankt man nur nach, was auch wirklich verfahren wurde.  Die Option voll/ leer kostet in der Regel extra. Dabei bekommt man ein vollgetanktes Fahrzeug und gibt es einfach ohne zu tanken wieder ab; das übernimmt der Mietwagenanbieter. Alternativ ist manchmal auch „Tankfüllung inklusive“ zu finden, das ist natürlich die angenehmste Form für den Nutzer.

  27. Was mache ich im Falle eines Unfalls mit dem Mietwagen?

    Ein Unfall ist stets ein Schock für alle Beteiligten, deshalb gilt zunächst erst einmal: Ruhe bewahren! Dann gehen Sie genau so vor, als würde es sich um Ihr eigenes Auto handeln:

     

        • Sichern Sie die Unfallstelle ab.

        • Rufen Sie die Polizei und bei Bedarf ebenfalls den Rettungswagen.

        • Lassen Sie von der Polizei ein Unfallprotokoll erstellen; in Ihren Mietwagenunterlagen befindet sich ebenfalls ein Unfallprotokoll, das Sie bitte        ausfüllen sollten.

        • War beim Unfall kein anderes Fahrzeug beteiligt, lassen Sie bitte einen Unfallbericht anfertigen; dieser ist für Ihren Versicherungsschutz von großer Bedeutung.

        • Kontaktieren Sie den Mietwagenanbieter und besprechen Sie das Ganze mit ihm. Bei Bedarf wird er Ihnen einen Ersatzwagen bringen, damit Sie Ihre Fahrt fortsetzen können. Achten Sie darauf, dass bei der Rückgabe des beschädigten Wagens unbedingt ein Schadensprotokoll angefertigt wird.

        • Bewahren Sie alle Unterlagen sorgfältig auf, um diese gegebenenfalls bei der Versicherung vorlegen zu können.

  28. Was mache ich, wenn ich den Schlüssel meines Mietwagens verliere?

    Erstmal: Ruhe bewahren! Suchen Sie zunächst alles möglichst gründlich nach dem Schlüssel ab. Falls er sich noch im Mietwagen befinden könnte, sollten Sie den Pannendienst rufen; die Mitarbeiter können oftmals das Fahrzeug öffnen, ohne es zu beschädigen.

    Taucht der Schlüssel trotz der Suche nicht auf, sichern Sie bitte das Auto gegen Diebstahl ab. Denn dann besteht die Möglichkeit, dass Ihnen der Fahrzeugschlüssel entwendet wurde oder ein unehrlicher Finder sich damit Zutritt zum Pkw zu verschaffen versucht. Deshalb sollte stets eine Person in der Nähe des Wagens bleiben!

    Informieren Sie den Mietwagenanbieter; meist gibt es Zweitschlüssel für die Pkw, die der Vermieter in so einem Fall z.B. mit dem Kurier schickt. Ist dies nicht möglich, so kann das Auto nur noch abgeschleppt werden.

    Wer solchen Ärger vermeiden will, sollte eine Zusatzversicherung gegen Diebstahl des Wagens abschließen, dies ist nicht in der Vollkaskoversicherung inbegriffen.

  29. Was mache ich, wenn ich kleinere Schäden an meinem Mietwagen verursache?

    Auch wenn es sonst eine gute Devise sein kann, auch mal „Fünfe gerade sein zu lassen“, sollte bei Schäden an Mietwagen stets auf Nummer Sicher gegangen werden. Selbst bei kleineren Schäden, denn ansonsten kann der Versicherungsschutz schnell gefährdet sein. Es gilt:

     

        • Sichern Sie die Unfallstelle ab.

        • Rufen Sie die Polizei und bei Bedarf ebenfalls den Rettungswagen.

        • Lassen Sie von der Polizei ein Unfallprotokoll erstellen; in Ihren Mietwagenunterlagen befindet sich ebenfalls ein Unfallprotokoll, das Sie bitte ausfüllen sollten.

        • War beim Unfall kein anderes Fahrzeug beteiligt, lassen Sie bitte einen Unfallbericht anfertigen; dieser ist für Ihren Versicherungsschutz von großer Bedeutung.

        • Kontaktieren Sie den Mietwagenanbieter und besprechen Sie das Ganze mit ihm. Bei Bedarf wird er Ihnen einen Ersatzwagen bringen, damit Sie Ihre Fahrt fortsetzen können. Achten Sie darauf, dass bei der Rückgabe des beschädigten Wagens unbedingt ein Schadensprotokoll angefertigt wird.

        • Bewahren Sie alle Unterlagen sorgfältig auf, um diese gegebenenfalls bei der Versicherung vorlegen zu können.

  30. Was mache ich, wenn mein Mietwagen schon bei Abholung Schäden oder Mängel aufweist?

    Eine Warnleuchte blinkt, die Frontscheibe weist einen Steinschlag auf, an der Seite ist eine unschöne Delle oder der Innenraum ist komplett vermüllt – wer den Mietwagen so übergeben bekommt, hat garantiert keinen Spaß damit. Ebenso, wenn die Kategorie nicht stimmt.  Da bleibt nur eins: reklamieren.

    So hat der Vermieter die Chance nachzubessern; andernfalls können Sie natürlich ebenfalls mit ihm vereinbaren, z.B. die Reinigung des Wagens selbst vorzunehmen und ihm dies in Rechnung zu stellen. Bei Mängeln wie Kratzern im Lack oder Dellen sollten Sie sich dies unbedingt in einem Übergabeprotokoll bestätigen lassen, damit diese „Macken“ Ihnen nicht später womöglich angehängt werden. Mit Hilfe dieses Protokolls können Sie später den Mietwagen reklamieren.

    Bei erheblichen Verschmutzungen, etwa durch Rauch oder Erbrochenes, besteht durchaus die Option, eine Minderung des Mietpreises auszuhandeln.

  31. Was passiert, wenn ich meinen Mietwagen zu spät abgebe?

    Ist abzusehen, dass der vereinbarte Rückgabetermin nicht eingehalten werden kann, sollte möglichst umgehend die Station informiert werden. Die Telefonnummer ist auf dem Voucher vermerkt, der bei der Abholung des Mietwagens ausgehändigt wurde. Mit etwas Glück lassen sich so zusätzliche Kosten vermeiden.

    Bei einer verspäteten Rückgabe haben Vermieter das Recht, einen Verspätungszuschlag in Rechnung zu stellen.  Wird ein weiterer „Tag“ angefangen, kann sogar ein zusätzlicher Vermiettag berechnet werden.

    Unser Tipp daher: Die Rückgabe des Mietwagens von vornherein ein wenig großzügiger planen, dann gerät man nicht in zeitliche Bedrängnis.

  32. Wer darf alles den gebuchten Mietwagen fahren?

    Gerade wenn der Mietwagen für eine längere Reise gebucht werden soll, kann dies tatsächlich eine wichtige Frage sein. Nämlich dann, wenn man sich bei der Fahrt mit einer oder mehreren anderen Personen abwechseln möchte.

    Generell gilt: Derjenige, der den Wagen reserviert, ist der Hauptfahrer. Wird keine andere Option gewählt, darf nur er das Fahrzeug steuern. Ausnahmen ausgeschlossen. Allerdings kann meist bei der Buchung die Option „inklusive Zusatzfahrer“ gewählt werden; dann werden nur entsprechende Angebote ausgegeben. Diese sind gegebenenfalls teurer, als wenn nur eine Person als Fahrer benannt wird.

    Die eigentliche Legitimation von einem Zusatzfahrer erfolgt bei der Abholung des Mietwagens. Hier muss der Zusatzfahrer einen Ausweis und auch den Führerschein vorlegen. Ist der Zusatzfahrer jünger als 25 Jahre, kann eine Jungfahrergebühr erhoben werden.

  33. Werden Mietwagen in Zeiten von Corona noch besser gereinigt?

    Ja, natürlich! Besonders die großen Mietwagenanbieter legen seither noch mehr Wert auf eine gründliche Reinigung der Fahrzeuge. Dabei wird nicht nur der Innenraum (besonders das Armaturenbrett, Lenkrad und Türgriffe) des Pkw intensiv gereinigt, auch in den Mietstationen selbst wird penibel auf Hygiene geachtet. In Bezug auf die Theken und Tresen der Vermietstationen beispielsweise muss man sich keine Sorgen machen.

  34. Wer zahlt den Mietwagen bei Flugausfall?

    Und erstens kommt es anders … Es passiert immer mal wieder, dass ein Flug kurzfristig annulliert wird, besonders ärgerlich, wenn es sich um den Rückflug nach Hause handelt. Wer an einem Flughafen „strandet“ und nach Hause will oder für den Weiterflug zu einem anderen Airport muss, greift meist auf einen Mietwagen zurück. Andererseits kann es durch den Flugausfall ebenfalls passieren, dass ein am Ziel reservierter Mietwagen nicht in Anspruch genommen wird. In solchen Fällen ist die Fluggesellschaft in der Pflicht.

    Der Fluggast hat ein Anrecht auf eine vollständige Erstattung des Ticketpreises; entweder sorgt die Airline für einen anderweitigen Transport (z.B. einen Ersatzflug oder einen Mietwagen) oder das Geld wird ausgezahlt.

    Wird ein Flug weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert, hat der Passagier Anspruch auf eine pauschale Entschädigung, außerdem kommt noch eine Ausgleichszahlung für die Beeinträchtigungen hinzu (abhängig von den Flugkilometern).

  35. Wie alt muss ich mindestens sein, um ein Auto zu mieten?

    Ehrliche Antwort: Mal so – mal so. Dies variiert von Mietwagenanbieter zu Mietwagenanbieter, das geforderte Mindestalter kann sogar sehr unterschiedlich sein.

     Basis ist natürlich immer auch die Altersgrenze in den jeweiligen Ländern, dennoch haben es Leute, die gerade erst den Führerschein geschafft haben, nicht gerade leicht, wenn sie einen Mietwagen brauchen. Grundsätzlich gute Karten bei den meisten Mietwagenanbietern hat, wer bereits 21 Jahre alt ist. Einige haben sich sogar auf 25 oder 27 Jahre festgelegt. Offenbar geht man hier davon aus, dass sorgsamer mit den Leihwagen umgegangen wird, je älter der Nutzer ist.

    Zudem sollten seit der Führerscheinprüfung mindestens 12 Monate vergangen sein, denn dann kann entsprechende Fahrpraxis erwartet werden.

    Wer etwas sucht, findet aber auch schon ab 19 bzw. 18 Jahren gelegentlich Mietwagenangebote. Aber Vorsicht! Besonders vorteilhaft sind diese Angebote in der Regel nicht, denn die Verleiher erheben dann vielfach eine sogenannte „Jungfahrer-Gebühr“, die schon einmal mit 10 Euro zu Buche schlagen kann.

  36. Wie gebe ich meinen Mietwagen ordnungsgemäß zurück?

    Wer bei der Rückgabe eines Mietwagens keine unangenehmen Überraschungen erleben will, sollte einiges beachten. Grundsätzlich sollte das Fahrzeug rechtzeitig vor Ablauf des Mietzeitraums an der Station abgegeben werden, wer auf den letzten Drücker kommt läuft Gefahr, dass ein weiterer Tag berechnet wird. Außerdem sollte der Pkw in einem ordentlichen Zustand zurückgegeben werden, d.h. der Innenraum sollte aufgeräumt sein. Aussaugen schadet ebenfalls nicht. Bei starken Verschmutzungen der Karrosserie kann eine Autowäsche angemessen sein. Bitte auftanken nicht vergessen! Die Devise lautet: Der Wagen ist in dem Zustand zurückzugeben, wie er übernommen wurde.

    Um sich abzusichern, sind Fotos vom Wagen (einmal rundherum) eine gute Idee, ebenso vom Kilometerstand und der Tankanzeige. Daher sollte man als Fahrer sich bei der Rückgabe vom Vermieter eine Bestätigung geben lassen, dass alles soweit in Ordnung ist. Dann gibt es nachträglich keine unangenehmen Überraschungen.

  37. Wo kann ich Mängel an meinem Mietwagen reklamieren?

    In so einem Fall sind der Vermieter des Fahrzeugs oder der Veranstalter die richtigen Adressen. Liegt ein Problem bei der Übernahme des Pkw vor (falsche Kategorie, Mängel, Verschmutzung etc.), so sollte direkt vor Ort reklamiert werden. Am besten ist es, wenn die Beanstandungen direkt in den Mietvertrag einfließen bzw. in einem Übergabeprotokoll vermerkt werden.

    Im Falle eines Schadens kann dagegen erst nach Rückgabe des Wagens reklamiert werden, solange er von Ihnen gefahren wird, ist dies nicht möglich. Dann sollten Sie sich aber schnellstmöglich mit dem Kundendienst in Verbindung setzen, denn hier gilt: Je schneller, desto besser. Einige Vermieter setzen für Reklamationen sehr kurze Fristen an.

  38. Muss ich die Reinigung eines Mietwagens gesondert bezahlen?

    Durchatmen, entspannen! Nein. Wird der Wagen pfleglich behandelt und in einem normalen Zustand zurückgegeben, so werden keine Extra-Reinigungsgebühren in Rechnung gestellt. Diese Kosten sind schon im Mietpreis enthalten.

    Etwas anders sieht dies allerdings aus, wenn mit dem Auto ein mehrtägiger Roadtrip über verschlammte Wege unternommen wurde oder der Innenraum extrem verschmutzt ist (hierzu zählt übrigens auch Rauch!). Wird der Wagen so zurückgegeben, wird der Vermieter für die Reinigung eine Gebühr verlangen.

    Wer Unstimmigkeiten vermeiden will, sollte das Fahrzeug am besten immer vor der Abgabe einmal aussaugen und in die Autowäsche fahren.

  39. Was muss ich bei der Mietwagen-Kaution beachten?

    Die tatsächlich anfallende Kaution variiert je nach Land, Anbieter und Wagenklasse. Als Sicherheit ist eine Kreditkarte inzwischen Standard geworden, die Daten müssen meist bereits bei der Buchung angegeben werden. Während für die Bezahlung der Wagenmiete auch eine andere Zahloption möglich sein kann, ist für die Kaution stets eine Kreditkarte erforderlich.

    Für die Kaution wird die Kreditkarte zunächst belastet, der Betrag wird einige Tage nach der Rückgabe des  Mietwagens problemlos wieder erstattet.

  40. Wie hoch ist die Kaution beim Buchen eines Mietwagens?

    Hier bestehen große Unterschiede. Diese hängen beispielsweise vom jeweiligen Land sowie vom Mietwagenanbieter ab. Des Weiteren kann auch die Fahrzeugklasse eine Rolle spielen, wie hoch die Kaution genau ausfällt. Die Spanne liegt etwa zwischen 300 Euro und 2.500 Euro als ungefähre Obergrenze.